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Arbeitshilfe: Rückzahlungsklauseln · WOLF® Unternehmensberatung
| Unternehmensberatung Mitarbeiterbindung | Rückzahlungsklauseln haben zum Ziel, den Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum nach der Zahlung einer Gratifikation oder der Kosten für die Weiterbildung eines Arbeitnehmers gegen dessen Kündigung abzusichern. Voraussetzung ist, dass die Rückzahlungsklauseln inhaltlich korrekt und formal richtig verfasst werden. Nützliche Hinweise dazu finden sich in unserer Arbeitshilfe, die auch ein Muster für einen Fortbildungsvertrag enthält.
Karin