Grundsätze ordnungsgemäßer Planung

Eines der wichtigsten Projekte der WOLF Berater im BDU-Fachverband Unternehmensführung und Controlling ist die Erstellung und Fortführung der Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP).Eine plausible, nachvollziehbare und transparente Unternehmensplanung ist für den Erfolg eines Unternehmens elementar wichtig und stellt die Weichen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Mit der Erarbeitung der Unternehmensplanung werden gesetzliche Erfordernisse erfüllt, die sich unter anderem aus dem AktG, GmbHG, HGB und der InsO ableiten lassen.

Das Institut der Unternehmensberater IdU im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. entwickelte die berufsmäßigen Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Unternehmensplanung unter Berücksichtigung von Wissenschaft, Recht und Praxis. Der nachfolgende Standard beinhaltet allgemeine Standpunkte und wesentliche Grundsätze.

Jede Unternehmensplanung ist ein Unikat, welches individuell für das jeweilige Unternehmen zu erarbeiten ist. Diese Mindestanforderungen bilden den Rahmen, in welchem die eigenverantwortliche Planung für den jeweiligen Einzelfall stattfindet. Einer Unternehmensplanung hat immer eine Analyse vorauszugehen, die den Ist-Zustand berücksichtigt und mögliche Potentiale aufdeckt. In der Unternehmensplanung sind alle für das relevante Unternehmen zukünftigen Situationen und Entscheidungen zu berücksichtigen.

Ausgangspunkt der zukunftsbezogenen Planung ist die Prognose künftiger Entwicklungen und Datenänderungen bezüglich des das Unternehmen tangierenden Umfeldes (z. B. Konkurrenz, Verbraucher, Handel, Gesetzgebung etc.). Schwerpunkt der Unternehmensplanung ist die Entscheidung über das eigene zukünftige Handeln. Das bedeutet, der Unternehmensplan legt u. a.

  • die Unternehmensziele (Sollvorgaben),
  • die geplanten Maßnahmen,
  • die zur Realisierung vorgesehenen Mittel

für die Planperioden fest. Essenzielle Anforderungen an die Unternehmensplanung sind die Integration von Teilplänen, die Flexibilität gegenüber Datenänderungen, die Erfassung mehrerer Zeithorizonte, die Abstimmung mit dem Berichtswesen, die Kontrollierbarkeit, die Zielorientierung und sie muss in sich widerspruchsfrei sein.

Wichtig bei der Erstellung von Unternehmensplanungen ist es, darauf zu achten, dass keine Traumgespinste oder unerreichbare Wunschziele Grundlage der Planung sind, sondern realistische und erkennbare Annahmen.

Mit diesen Grundsätzen ist für die dem BDU angegliederten Unternehmensberater ein einheitlicher Standard für eine ordnungsgemäße Unternehmensplanung als wichtige Empfehlung geschaffen worden. Die in diesem Standard dargestellten Mindestanforderungen sind der Maßstab der Unternehmensberater sowohl für die Erstellung als auch für die Beurteilung fremder Unternehmensplanungen. Unternehmensberater sollen sich an diese Grundsätze halten, um eine adäquate qualitative Leistung zu gewährleisten.

Wir haben im Rahmen unserer Tätigkeit für den BDU-Fachverband „Unternehmensführung und Controlling“ zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Planung einen informativen Podcast erstellt, der mittlerweile von rund 50 Rundfunk-Sendern ausgestrahlt wurde.

Wenn Sie sich über die Leitlinien für die strategische und operative Unternehmensplanung informieren möchten, nutzen Sie die unten stehenden Links.

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