Qualifizierungschancengesetz nutzen

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Das Qualifizierungschancengesetz

Eine Chance für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Qualifizierungschancengesetz - Eine Chance für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Das Qualifizierungschancengesetz: Eine Chance für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung wurde das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht. Es vereint frühere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und der Qualifizierung von Mitarbeitern mit neuen Instrumenten und Fördermöglichkeiten.

Ziele des Qualifizierungschancengesetzes

Arbeitnehmer, die den Wunsch nach Weiterbildung haben, sehen die Seminarkosten oftmals als eine große Hürde und lassen ihren Wunsch daher unerfüllt. Das Gesetz hat nun Möglichkeiten für Arbeitnehmer geschaffen, sich ohne hohe finanzielle Belastungen qualifizieren zu lassen.

Für Unternehmen stellt das Qualifizierungschancengesetz eine wertvolle Unterstützung dar, um Mitarbeiter zu binden und zu qualifizieren.

Das Qualifizierungschancengesetz, dessen Hauptziel sein soll, den Fachkräftemangel in Deutschland abzumildern, bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, mittels Bildungsprämien, BAföG oder Stipendien ihre Bildungsmaßnahmen zu finanzieren. Einige dieser Fördermaßnahmen decken die kompletten Fortbildungskosten und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Für die Gewährung der finanziellen Hilfen müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Im Rahmen dieser Überprüfung sind persönlicher Lebens- und Finanzstatus offenzulegen und gegebenenfalls Qualifikationen nachzuweisen, wenn es um Aufstiegsfortbildungen geht. Ob die Voraussetzungen grundsätzlich passen und es eine Förderung geben kann, lässt sich einfach ermitteln: Für das Aufstiegs-BAföG beispielsweise bietet das Bildungsministerium eine eigene Webpräsenz an und hat dort einen Förder-Rechner integriert.

Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

Selbst wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann eine Förderung anderweitig möglich sein. Hierfür sollten Arbeitnehmer sich zuerst an den Arbeitgeber wenden. Der hat sehr gute Chancen, seine Mitarbeiter qualifizieren zu lassen und hierfür Zuschüsse zu bekommen. Ist dieser nicht bereit, dem Weiterbildungswunsch nachzukommen, kann noch die Agentur für Arbeit helfen. Oder bei Geringverdienern, die aufstockende Leistungen bekommen, das Jobcenter.

Denn Weiterbildungsförderungen wie der Bildungsgutschein oder ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) können auch für Arbeitnehmer ausgestellt werden, wenn fehlende Kenntnisse in absehbarer Zeit zu einer Arbeitslosigkeit führen würden. Bildungsgutscheine sind auch für Studiengänge möglich, die beispielsweise als Fernkurse angeboten werden.

Chancen für Arbeitgeber

Arbeitgebern entstehen hierbei nur geringe Kosten. Dennoch: Vor allem kleinere Unternehmen scheuen den bürokratischen Aufwand. Als Arbeitnehmer ist es daher gut, sich auch über die Möglichkeiten und Chancen für Unternehmen zu informieren, um seinem Chef überzeugende Argumente liefern zu können. Für Unternehmen ist das Qualifizierungschancengesetz eine Unterstützung, die mehrere Aufgaben gleichzeitig lösen kann. Fehlende Fachkräfte, Abwanderung von guten Mitarbeitern oder eine Auftragsflaute zu überstehen, sind Probleme, vor denen derzeit viele Firmen stehen.

Die aktuelle Pandemie stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen. Zu oft hat sich herausgestellt, dass sie schnellste Einsparmöglichkeit gleichzeitig die denkbar schlechteste ist: Aus Kostengründen die Mitarbeiterzahl zu reduzieren, rächt sich zumeist auf lange Sicht. Ist die Krise überwunden, fehlen die Mitarbeiter. Neue Kräfte müssen gefunden und eingearbeitet werden.

Qualifizierung in der Kurzarbeit

Das Gesetz bietet die Möglichkeit, die Mitarbeiter im Rahmen von Kurzarbeit zu qualifizieren. Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Betriebsgröße und den Voraussetzungen des Weiterzubildenden ab. Kommen hier Aspekte wie Migrationshintergrund, Alter, Schwerbehinderung etc. zum Tragen, können die Kosten voll übernommen werden. Doch auch unabhängig von Kurzarbeit können Weiterbildungen für Arbeitnehmer auf verschiedene Weise bezuschusst werden. Diese Kombination hat sowohl für den Arbeitgeber wie auch für seine Mitarbeiter Vorteile. Statt unter der Kurzarbeit zu leiden, bietet die Weiterbildung eine Aufgabe, der sich die meisten Mitarbeiter auch sehr gerne widmen.

Die Antragstellung für die Förderung läuft über die zuständige Arbeitsagentur. Hier gibt es spezielle Teams, die mit Rat und Tat zur Seite stehen. Denn es liegt auch im Interesse der Behörde, die Beschäftigungschancen für Arbeitnehmer zu verbessern und Arbeitslosigkeiten zu verhindern.

Aufstiegsfortbildung, Umschulung oder Weiterbildung?

Die Aufstiegsfortbildung baut auf vorhandene Berufsabschlüsse auf. Das bedeutet, dass auf einen Facharbeiter beispielsweise ein Meisterkurs folgen kann. Für akademische Berufe gelten aufbauende Studiengänge als Aufstiegsfortbildungen, beispielsweise ein Master-Abschluss bei bereits absolviertem Bachelor. Für Fach- und Führungskräfte werden diese Angebote daher die interessantesten sein.

Eine Weiterbildung bedeutet, dass die Kurse nicht zwingend mit geregelten Berufsabschlüssen enden. Trotzdem sind diese inhaltlich wertvoll und verbessern sowohl die Kenntnisse des Arbeitnehmers wie auch seine berufliche Position. Viele Weiterbildungen vermitteln spezielle Kenntnisse in dem Berufsfeld. Führungskräfte können beispielsweise ihre Kenntnisse in der Personalführung vertiefen oder ihre rhetorischen Fähigkeiten verbessern, indem sie entsprechende Seminare besuchen.

Mit den Instrumenten des Qualifizierungschancengesetzes kann das Recruiting der Fachkräfte in den eigenen Reihen beginnen. Aus Helfern Fachkräfte zu machen, gelingt mittels der Umschulung. Es gibt sie seit einigen Jahren auch als betriebliche Umschulung. Sie ist ganz besonders förderfähig, weil die Erlangung eines Berufsabschlusses als Bildungsziel gesetzt ist. Arbeitgeber können die Mitarbeiter weiterbeschäftigen und brauchen diese nur für die schulischen Anteile freizustellen. Die Mitarbeiter kommen aus dem Status der Ungelernten heraus und erlangen einen Abschluss. Aufgrund ihrer praktischen Vorerfahrungen können sie sich verstärkt auf die Theorieinhalte konzentrieren. Um den Anschluss in der Berufsschule nicht zu verlieren, können Nachhilfestunden genommen werden, die ebenfalls förderfähig sind.

Personalentwicklung gelingt nur im Dialog

So umfangreich diese Fördermöglichkeiten auch sind: Wirklich erfolgreich anwenden kann man diese nur, wenn Unternehmen und Angestellte miteinander kommunizieren. Der Personalbereich kann mit Mitarbeitern beispielsweise planen, wie sie an die Anforderungen der Arbeitsmodelle aus Industrie 4.0 und an die Digitale Transformation herangehen werden. Allein hieraus ergibt sich regelmäßig ein enormer Qualifizierungsbedarf.

Lebenslanges Lernen ist unverzichtbar geworden. Wenn sich Interessen und Lernpflicht verbinden lassen, steht dem beruflichen Erfolg des Einzelnen nichts im Wege. Unternehmen profitieren nicht nur vom besseren Kenntnisstand ihrer Angestellten, sondern haben mit Weiterbildungsangeboten auch Maßnahmen für die Stärkung von Loyalität und Mitarbeiterbindung zur Verfügung.

Personalentwicklung: Nützliche Links

Wenn Sie sich mit einem Experten über die strategieorientierte Gestaltung der Personalentwicklung austauschen möchten, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu den Trainern und Coaches auf.