Arbeitgeberzuschüsse mit der Lohnsteuer verrechnen

Arbeitgeberzuschüsse mit der Lohnsteuer verrechnen

Arbeitgeberzuschüsse verbessern die Mitarbeiterbindung – doch wie wirken sie sich auf die Lohnsteuer aus?

Arbeitgeberzuschüsse verbessern die Mitarbeiterbindung. Doch wie wirken sie sich auf die Lohnsteuer aus
Arbeitgeberzuschüsse verbessern die Mitarbeiterbindung. Doch wie wirken sie sich auf die Lohnsteuer aus?

Ein faires Gehalt und gute Arbeitsbedingungen – dies sind die Punkte, die jedem Arbeitnehmer wichtig sind und die ein Arbeitgeber selbstverständlich bieten sollte. Unternehmen, die darüber hinaus bei (potenziellen) Mitarbeitern punkten wollen, müssen zusätzliche Anreize bieten. Beliebtes Mittel zur Mitarbeiterbindung sind Arbeitgeberzuschüsse wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Vor- und Nachteile kennen und abwägen

Wer Arbeitgeberzuschüsse anbietet, muss allerdings die Vor- und Nachteile abwägen. Denn die Zuschüsse lohnen sich nicht für jeden Arbeitnehmer und nicht in jedem Fall. So gilt es die Verrechnung der Zuschüsse mit der Lohnsteuer zu berücksichtigen. Wir erklären die wichtigsten Voraussetzungen für eine lohnenswerte bAV.

Lohnsteuer in Kürze

Um die Vor- und Nachteile von Arbeitgeberzuschüssen zu erkennen, muss man sich zunächst die Grundlagen der Lohnsteuer bewusst machen. Die Lohnsteuer bezieht sich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aus diesem Grund betrifft sie ausschließlich Arbeitnehmer und damit einen Großteil aller steuerpflichtigen Personen in Deutschland. Mit Hilfe der Einnahmen durch die Lohnsteuer werden von staatlicher Seite öffentliche Ausgaben wie beispielsweise die Kosten für Bildung und Sozialleistungen getragen.

Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Das bedeutet, sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen und monatlich an das Finanzamt überführt. Dabei hängt die Höhe der Lohnsteuer von verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören die Höhe des Einkommens, der Familienstand, die Steuerklasse sowie die Anzahl der Kinder, aber auch Arbeitgeberzuschüsse wie die betriebliche Altersvorsorge spielen eine Rolle. Unter einer bestimmten Einkommensgrenze muss keine Lohnsteuer bezahlt werden. Man spricht diesbezüglich von sogenannten steuerfreien Einkommensbeträgen.

Lohnsteuer und Einkommensteuererklärung

Mit Ablauf eines Kalenderjahres erhalten der Arbeitnehmer und das Finanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, auf der vermerkt ist, wie viel Lohnsteuer in diesem Jahr bezahlt wurde. Bei der Lohnsteuer handelt es sich im Grunde genommen um eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Stellt sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung heraus, dass eine zu hohe Lohnsteuer abgeführt wurde, erhält der Betroffene vom Finanzamt eine Rückzahlung. Wurde zu wenig Lohnsteuer abgeführt, steht eine Nachzahlung an.

Arbeitgeber müssen die einzelnen Lohnsteuerbeträge ihrer Mitarbeiter monatlich anmelden und abführen, und zwar bis zum 10. Tag nach Ende des Anmeldezeitraums. Alternativ kann die Lohnsteuer bei bestimmten Beträgen quartalsweise abgeführt werden.

Einfluss der bezuschussten betrieblichen Altersvorsorge auf die Lohnsteuer

Arbeitgeberzuschüsse sind in Deutschland von Arbeitgeberseite aus beliebt, um die Mitarbeiter zu unterstützen, zu fördern und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Dabei werden von steuerlicher Seite aus gesehen Arbeitgeberzuschüsse als Teil des Arbeitslohns behandelt und sind daher steuerpflichtig. In diesem Sinne wird die Lohnsteuer auf die Gesamtsumme aus Arbeitslohn und Arbeitgeberzuschüssen berechnet. Konkret bedeutet das, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf diese Gesamtsumme berechnet und sie dann direkt vom Gehalt abzieht.

Es gelten allerdings einige Ausnahmen. Manche Arbeitgeberzuschüsse sind steuerbefreit bzw. steuerfrei. Zu diesen Ausnahmen gehört auch die Arbeitnehmerbeteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.

Betriebliche Altersvorsorge – Steuern sparen in der Ansparphase

Während der Ansparphase spielt die bAV in der Steuererklärung keine Rolle, denn sie ist in der Regel steuerfrei. Erst mit der Auszahlung muss sie als Einkommen angegeben werden und wird dann entsprechend versteuert.

Die wichtigste Bedingung für die Steuerfreiheit der bAV ist: Die Beiträge des Arbeitnehmers müssen unter 8 % der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Diese wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2023 ist ein monatlicher Betrag von 584 € steuerfrei. Werden höhere Beträge in die bAV eingezahlt – zum Beispiel aufgrund einer Abfindung, die in die betriebliche Altersvorsorge investiert wird – müssen Steuern auf den Differenzbetrag bezahlt werden.

Da die Beiträge der bAV im Rahmen einer Entgeltumwandlung steuerfrei sind, können sie natürlich nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn die Beiträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses privat weitergeführt werden.

Wie können Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge unterstützen?

Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – kann als eine Art zusätzliches Rentensystem bezeichnet werden. Eine bAV wird von Arbeitgebern als Leistung ergänzend zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge angeboten.

Ist ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, besteht ein Anspruch auf den Abschluss einer bAV. Falls der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge nutzen will, darf der Arbeitgeber nicht ablehnen. Dabei darf der Arbeitgeber jedoch Versicherer und Art der Anlage bestimmen.

Arbeitgeber haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Arten der betrieblichen Altersversorgung. Möglich sind unter anderem:

Zuschüsse durch den Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer hat mit Abschluss der bAV die Möglichkeit, einen Teil seines Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Es wird eine sogenannte Entgeltumwandlung vereinbart und der Arbeitgeber bezuschusst die Einzahlung des Arbeitnehmers. Denn der Arbeitgeber erhält durch die Entgeltumwandlung in der Regel einen Sozialversicherungsvorteil und dieser muss an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Konkret bedeutet das, dass der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss dazuzahlt. Natürlich kann der Arbeitgeber auch einen höheren Zuschuss zahlen. Er kann den durch den Arbeitnehmer gezahlten Beitrag beispielsweise verdoppeln. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber die bAV komplett finanziert.

Die monatlichen Beiträge zur bAV durch den Arbeitnehmer werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen und gelangen steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge.

Nachteile der bAV

Bei all den genannten Vorteilen sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch um die möglichen Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge wissen. Nicht für jeden lohnt sich der Abschluss einer bAV. Zum einen kommt es immer darauf an, was der Arbeitgeber genau anbietet – und zu welchen Konditionen. Vor allem spielt eine Rolle, wie hoch die Beteiligung von Arbeitgeberseite aus ist. Finanziert der Arbeitgeber die bAV komplett aus eigener Tasche, sollten Arbeitgeber dieses Geschenk in jedem Fall mitnehmen.

Wer die bAV mit einem Teil seines Bruttolohnes finanziert, muss bedenken, dass sich durch die Minderung des Bruttogehalts auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend reduzieren und der Sparer so auf einen Teil seiner gesetzlichen Rente verzichtet. So gesehen lohnt sich die bAV vor allem für Arbeitnehmer, die ohnehin mit einer geringen gesetzlichen Rente zu rechnen haben. Denn seit 2018 dürfen Sparer, die im Alter staatliche Unterstützung erhalten, mindestens 100 und maximal 200 € behalten.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Zuschuss durch den Arbeitgeber ausfällt, umso attraktiver gestaltet er die bAV für seine Mitarbeiter.

Weitere Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung

Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es weitere Möglichkeiten, den Job für Mitarbeiter zusätzlich von einem fairen Gehalt und einem guten Arbeitsklima attraktiv zu gestalten. Weitere Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung in Form von Arbeitgeberzuschüssen ist zum Beispiel die betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV), welche die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzt. Es entsteht ein zu versteuernder geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Doch der Arbeitgeber kann die Abgaben in Form einer Pauschalversicherung übernehmen.

Auch über zusätzliches Krankengeld kann man als Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt der Mitarbeiterbindung nachdenken: Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, erhält er durch die Krankenkasse eine Entgeltfortzahlung von 70 % des Bruttolohns. Arbeitgeber können hier einen Zuschuss zahlen, der lohnsteuerpflichtig, aber nicht beitragspflichtig ist.

Mitarbeiterbindung: Nützliche Links

Wenn Sie sich mit einem Experten über Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeiterbindung und Fluktuationsreduzierung austauschen möchten, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu unseren auf dieses Thema spezialisierten Unternehmensberatern auf.

WOLF Unternehmensberatung | Kurz und bündig
product image
User-Bewertung
5 based on 1 votes
Name
WOLF Unternehmensberatung ‧ Schulung ‧ Umsetzung
Bezeichnung
Arbeitgeberzuschüsse verbessern die Mitarbeiterbindung
Preis (netto) ab
EUR 0,00
Verfügbarkeit
Available in Stock