Arbeitgeberzuschüsse mit der Lohnsteuer verrechnen
Unternehmensberatung Mitarbeiterbindung Vergütung | Ein faires Gehalt und gute Arbeitsbedingungen – dies sind die Punkte, die jedem Arbeitnehmer wichtig sind und die ein Arbeitgeber selbstverständlich bieten sollte. Unternehmen, die darüber hinaus bei (potenziellen) Mitarbeitern punkten wollen, müssen zusätzliche Anreize bieten. Beliebtes Mittel zur Mitarbeiterbindung sind Arbeitgeberzuschüsse, zum Beispiel zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Wer Arbeitgeberzuschüsse anbietet, muss allerdings die Vor- und Nachteile abwägen. Denn die Zuschüsse lohnen sich nicht für jeden Arbeitnehmer und nicht in jedem Fall. So gilt es die Verrechnung der Zuschüsse mit der Lohnsteuer zu berücksichtigen. Wir erklären die wichtigsten Voraussetzungen für eine lohnenswerte bAV.