Welche Versicherungen benötigt ein Unternehmensberater?

Spezifische Berufsrisiken erkennen und durchdacht absichern

Welche Versicherungen benötigt ein Unternehmensberater?

Guter Versicherungsschutz – mehr als nur eine Berufshaftpflicht

Welche Versicherungen benötigt ein Unternehmensberater?
Welche Versicherungen benötigt ein Unternehmensberater?

Die Unternehmensberatung gehört zu den Berufsfeldern mit der höchsten Verantwortung gegenüber den Mandanten. Fehler in der Beratung können weitreichende Folgen haben, weshalb eine Berufshaftpflicht für Unternehmensberater unerlässlich ist. Diese stellt jedoch nur eine Facette des sinnvollen Versicherungsschutzes dar, den jeder Angehöriger der Branche abschließen sollte.

Umfassender Versicherungsschutz nach dem Baukasten-Prinzip

Ein guter Versicherungsschutz geht über die Berufshaftpflicht hinaus. Von Cyberrisiken bis zum Schutz von Büromöbeln und technischen Geräten sollte jeder Berater sein benötigtes Schutzbedürfnis individuell überdenken. Bei einem spezialisierten Versicherer lassen sich alle relevanten Elemente wie bei einem Baukasten mit Zusatzelementen sinnvoll zusammenstellen.

Weshalb die Berufshaftpflicht alleine nicht ausreicht

Über unsere praktischen Checklisten wissen Sie, was Unternehmensberater und Mandanten in vielen Bereichen der Zusammenarbeit zu beachten haben. Was den Versicherungsschutz für Branchenangehörige anbelangt, lässt sich kein pauschaler Ratschlag geben. Die Abstimmung einzelner Vertragselemente und die Höhe der Versicherungssumme hängt wesentlich vom jeweiligen Betrieb ab.

Die Berufshaftpflicht ist unerlässlich, damit Vermögensschäden durch eine Fehlberatung abgewendet werden und nicht aus privater Tasche zu zahlen sind. Bevor ein Berater Versicherung und Tarif fest auswählt, ist ein Blick auf weitere Vertragselemente zu werfen. Die nachfolgenden drei Zusatzelemente sind ratsam, damit ein Unternehmensberater bestens auf die Zukunft vorbereitet ist.

Betriebshaftpflicht für den räumlichen Schutz

Die Berufshaftpflicht bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit, die Sie als Unternehmensberater ausüben. Hierbei werden Sie von einem Büro oder einer Kanzlei aus arbeiten, die räumlich Risiken mit sich bringt. Das Spektrum ist groß und reicht von der Zerstörung des Laptops eines Business-Partners im Gespräch bis zum Sturz von Mandaten vor Ihrer Haustür bei einem vernachlässigten Winterdienst.

All dies lässt sich im Rahmen der Betriebshaftpflicht absichern, die von Laien schnell mit der Berufshaftpflicht verwechselt wird. In welchem Umfang eine Absicherung sinnvoll ist, hängt von der Größe des Betriebs und der Häufigkeit von Kundengesprächen vor Ort ab. Hier sollte im Gespräch mit Experten der Versicherungsbranche erörtert werden, welcher Tarif zum individuellen Bedarf passt.

Daten- und Cyberrisiken ernst nehmen

Noch immer ist die Datensicherheit als unterschätztes Risiko zu sehen. Von kleinen und mittelständischen Wirtschaftsunternehmen bis zum einzelnen Berater wird noch immer die Tragweite eines Datenlecks und die Folgen von Verstößen gegen die DSGVO unterschätzt.

Vielen Beratern ist nicht bewusst, dass sich bereits Einzelunternehmer und Selbstständige sehr intensiv um die Einhaltung der Richtlinien der DSGVO zu kümmern haben. Diese zu verletzen, kann mit erheblichen Bußgeldern verbunden sein, die auch Ihre Wirtschaftlichkeit beeinflusst. Selbst wenn alle Maßnahmen des Datenschutzes adäquat umgesetzt wurden, ist dies keine 100-prozentige Garantie für die Abwehr aller Cyberrisiken.

Hiervor sind Sie als Unternehmensberater finanziell geschützt, wenn Sie Ihre Berufshaftpflicht um ein entsprechendes Tarifelement ergänzen. Die Folgekosten eines Hackingangriffs oder Erpressungsversuche durch Cyber-Kriminelle werden so abgefedert. Achtung: Versicherer legen für einen gültigen Versicherungsschutz Wert auf die Einhaltung grundlegender Maßnahmen für Cyber- und Datensicherheit.

Büro und Elektrogeräte schützen

Der Teufel liegt im Detail, wenn es um die Abwehr von Schäden am eigenen Unternehmen geht. Oft stellen Unternehmensberater fest, dass für einen Einbruch oder einen Brandfall im eigenen Gebäude kein gesonderter Versicherungsschutz besteht. Wird nicht von zu Hause aus gearbeitet, wird man sich kaum auf die private Hausratversicherung beziehen können.

Hier bieten spezialisierte Versicherer für das berufliche Umfeld den Schutz von Elektrogeräten und der Büroeinrichtung an. Wie die anderen genannten Versicherungsleistungen lässt sich dieser Schutz als vertragliches Extra zu einer Berufshaftpflicht des Beraters hinzufügen. Wer sich bei der Auswahl der richtigen Büroeinrichtung und der IT-Ausstattung seines Betriebs Mühe gibt, sollte die hochwertige Einrichtung angemessen versichern. Über einen Kombi-Vertrag ist dies preisbewusster als mit mehreren Einzelversicherungen möglich.

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